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Grundbuchrechner & Notarkostenrechner

Der Grundbuch-Rechner der WirtschaftsWoche verschafft Ihnen einen Überblick über die Notar- und Grundbuchkosten, die beim Erwerb einer Immobilie auf Sie zukommen.

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Welche Notar- und Grundbuchkosten können bei einem Immobilienerwerb entstehen?

Bitte wählen Sie Ihren Rechenweg:

Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden Sie möchten eine Immobilie erwerben und die Notar- und Grundbuchkosten erfahren bzw. Sie möchten nur eine neue Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.
Löschung oder Abtretung von Grundschulden Sie sind bereits seit einiger Zeit Besitzer einer Immobilie und wollen eine Veränderung im Grundbuch vornehmen, d.h. Sie wollen eine Grundschuld löschen und eine neu eintragen oder eine bestehende Grundschuld abtreten.

1. Möglichkeit: Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden

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Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne, kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind. Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch genau eingetragen und verändert werden soll.

Quelle: FMH X
Realisierung: ALF AG

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Dies kann der Fall sein, wenn das benötigte Darlehen nicht als ein Darlehen von einer Bank vergeben wird, sondern unterschiedliche Darlehen oder Geldgeber eingeplant sind. Dies könnte sein: ein zusätzliches KfW-Darlehen, ein Bauspardarlehen oder andere Geldgeber.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.

Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.

Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max. 250 Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine Grundschuld/Hypothek abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis oder andere Beträge über ein Notaranderkonto verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier, dass geringere Beträge prozentual höhere Kosten verursachen.

Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch 37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro

In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.

Funktionsweise des Grundbuch-Rechners

Grundbuchrechner und Notarkostenrechner

Um die Grundbuchkosten zu ermitteln, wählen Sie zunächst aus zwei Rechenwegen den passenden aus. Wählen Sie die erste Option aus, wenn Sie eine Immobilie kaufen und erfahren möchten, wie hoch die Grundbuch- und Notarkosten sind, die auf Sie zukommen. Wenn Sie nur eine neue Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen möchten, wählen Sie ebenfalls die erste Option.

Die zweite Option sollten Sie auswählen, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und eine Veränderung im Grundbuch vornehmen möchten. Sie könnten zum Beispiel eine Grundschuld löschen und eine neue eintragen oder eine bestehende Grundschuld abtreten.

Wenn Sie den ersten Rechenweg gewählt haben, geben Sie als nächstes den Kaufpreis der Immobilie in das dafür vorgesehene Feld ein. Dann geben Sie die Höhe der einzutragenden Grundschuld ein. Um die Ergebnisse zu sehen, klicken Sie auf „Berechnen“.

Sie bekommen nun eine Aufstellung der einzelnen Kosten gezeigt und können auf der rechten Seite einen Haken setzen, falls einzelne Kosten für Sie entfallen oder irrelevant sind. Unten finden Sie die gesamte Summe der Kosten für Notar und Grundbuch inklusive Mehrwertsteuer.

Wenn Sie den zweiten Rechenweg gewählt haben, geben Sie zunächst die Höhe der neuen Grundschuld und die Höhe einer vorhandenen Grundschuld, die gelöscht oder abgetreten werden soll, in die dafür vorgesehenen Felder ein. Um die Ergebnisse zu sehen, klicken Sie auf „Berechnen“.

Nun werden Ihnen zwei unterschiedliche Ergebnisse angeboten. In der oberen Aufstellung können Sie sehen, welche Kosten im Falle einer Löschung plus Neueintrag oder Abtretung bestehender Grundschulden auf Sie zukommen. In der unteren Übersicht sehen Sie, was eine Abtretung bestehender freier Grundschulden Sie kosten würde. Am Ende der Seite finden Sie eine praktische Gegenüberstellung der beiden Möglichkeiten, die Ihnen auf einen Blick zeigt, welche Option die günstigere Variante für Sie ist. Für alle Berechnungen gilt, dass etwaige Abweichungen leider nicht ausgeschlossen werden können, da bei einzelnen Notaren zusätzlich kleinere Gebühren anfallen können.

In Deutschland müssen alle Grundstücke ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn man eine Immobilie kaufen möchte, kommt man also nicht darum herum. Ein Grundbucheintrag bringt immer verschiedene Kosten mit sich, sei es für eine Neueintragung, eine Löschung oder eine Abtretung. Hinzu kommen zudem die Notarkosten. Alle Kosten, die rund um das Grundbuch anfallen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab. In den meisten Fällen ist eine Abtretung erheblich günstiger als eine Löschung und Neueintragung. So können Sie die gesamten Kosten deutlich senken.

Wenn Sie sich weiter über Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung informieren möchten, finden Sie unter den folgenden Links unseren Hypothekendarlehenvergleich, Budget-Rechner Hauskauf, Forward-Darlehen-Vergleich und unseren Angebotsvergleich Baugeld.

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